Allgemeine Vertragsbedingungen
Preise für Fahrstunden Auto
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Normalpreis (Angebot «Standart») für eine Lektion à 50 Minuten 105 CHF
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Spezialpreis (Angebot «Best price») für Studenten, Schüler und Lehrlinge
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Die ersten 10 Lektionen à 50 Minuten 95 CHF
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Ab der 11. Lektion bis und mit Prüfung 100 CHF
-> Vom Best Price Angebot sind ausgeschlossen: ​
- Kunden, welche bereits über eine Fahrausbildung verfügen
- Kunden, welche bereits eine Prüfung abgelegt haben
- Kunden, die eine Kontrollfahrt absolvieren müssen
- Ausnahme vorbehalten gemäss Absprache
Preise für Fahrstunden Motorrad Kat. A und Roller A1
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Motorrad Kategorie A und A1 à 50 Minuten 100 CHF
Preise für Motorradgrundkurse
​Grundkurs 12 Stunden 600 CHF
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Bei meinen Fahrstunden gilt folgendes. Aus Gründen der
besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher
und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht.
Vertrag:
Der Vertrag kommt bei Anmeldung (mündlich, telefonisch, SMS, Email oder online) zustande und endet automatisch nach
bestandener praktischer Führerprüfung.
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Leistung der Fahrschule:
• Die Fahrschule verpflichtet sich, dem Fahrschüler unter den nachstehenden Bedingungen eine einwandfreie und
ordnungsgemässe Ausbildung zu bieten.
Praktische Fahrlektion:
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Die Fahrlektion dauert mit Vor- und Nachbesprechung inkl. neuer Terminfindung grundsätzlich 50 Minuten.
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Doppellektionen dauern 2x 50 Minuten. Im Normalfall wird nach 50 Minuten eine Pause von 10 Minuten eingelegt.
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Der Lernfahrausweis ist bei jeder Lektion mitzubringen und auf Verlangen vorzuweisen.
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Im Normalfall starten und enden die Fahrlektionen ab Bahnhof Zug.
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Zu gewissen Zeiten können vermehrt Staus auftreten, diese Zeit gilt grundsätzlich als gefahren und wird nicht rückerstattet. Es wird daher geraten, Fahrlektionen ausserhalb der bekannten Staus zu vereinbaren.
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Die Fahrstunden sind bei jeder Lektion bar zu bezahlen. Ausnahme gilt bei Vorauszahlung. Nicht gefahrene Fahrstunden werden rückerstattet.
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Eine einmalige Versicherungspauschale ist bei Beginn der Ausbildung bar zu bezahlen.
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Die Kosten für die Prüfungslektion entsprechen dem normalen Preis für Lektionen, exklusive der Gebühren des Strassenverkehrsamt.
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Am Tag der Fahrprüfung sind alle geschuldeten Beträge zu begleichen, ansonsten wird die Prüfung nicht durchgeführt.
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Bei Krankheit mit kurzfristiger Absage kann ein Arztzeugnis verlangt werden.
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Terminabsagen müssen 24h vor Lektionsbeginn telefonisch gemeldet werden, ansonsten wird die Lektion verrechnet. Dies gilt auch bei Nichterscheinung.
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Keine Terminabsage via SMS oder Email. Fahrlektionen können nur telefonisch abgesagt werden.
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Zu spätes Erscheinen oder nicht rechtzeitige Abmeldung von vereinbarten Terminen gehen zu Lasten des Fahrschülers.
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Falls Zweifel an der Fahrfähigkeit bestehen (wegen Müdigkeit, Konzentrationsschwäche, Medikamente oder Drogen), kann die Lektion jederzeit und ohne Geldrückerstattung abgebrochen werden.
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Grundsätzlich entscheidet der Fahrlehrer über den Termin der praktischen Fahrprüfung
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Ein Wechsel zu einem anderen Fahrlehrer steht dem Fahrschüler jederzeit zu.
Allgemeines: -
Die Fahrschule behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen.
Rechtlich: -
Für alle Rechtsbeziehungen mit der Fahrschule ist das Schweizer Recht nach OR anwendbar. Gerichtstand ist Affoltern a. Albis
Datum:
Ottenbach, Januar 2023