Ab 11. Mai 2020 ist der Fahrschulbetrieb sowie das Abhalten von Kursen wieder gestattet.
Das BAG (Bundesamt für Gesundheit) hat dazu folgende Auflagen publiziert.
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Fahrbetrieb Kat. B Auto
- Der Fahrschüler sowie der Fahrlehrer tragen eine Schutzmaske während des Fahrbetriebs.
- Bevor die Schutzmasken nicht aufgesetzt sind, ist die Abstandsregel einzuhalten. (Ich stelle die Maske den Schülern zur Verfügung und lege diese vor Unterrichtsbeginn auf die Frontscheibe)
- Alle Kontaktflächen innerhalb und ausserhalb des Fahrzeuges müssen vor dem Fahrschulbetrieb desinfiziert werden. (Aufgabe des Fahrlehrers)
- Prüfungen finden statt. Das Vorgehen dazu wird durch mich an die Fahrschüler kommuniziert.
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Motorrad- und Rollergrundkurse Kat. A und A1
- Maximale Teilnehmeranzahl beträgt 5 inklusive Kursleiter.
- Die Abstandsregel ist einzuhalten.
- Soziusfahrten sind verboten.
- Bei Verwendung von Funkgeräten sind alle Kontaktflächen zu desinfizieren.
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Fazit:
Grundsätzlich werden wir nicht gross eingeschränkt. Seitens Fahrlehrer oder Kursleiter gibt es einige zusätzliche Aufwände und Kosten, welche ich aber gerne zu Gunsten der Gesundheit auf mich nehme.
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