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Ab 11. Mai 2020 ist der Fahrschulbetrieb sowie das Abhalten von Kursen wieder gestattet.

Das BAG (Bundesamt für Gesundheit) hat dazu folgende Auflagen publiziert.

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Fahrbetrieb Kat. B Auto

- Der Fahrschüler sowie der Fahrlehrer tragen eine Schutzmaske während des Fahrbetriebs.

- Bevor die Schutzmasken nicht aufgesetzt sind, ist die Abstandsregel einzuhalten. (Ich stelle die Maske den Schülern zur Verfügung und lege diese vor Unterrichtsbeginn auf die Frontscheibe)

- Alle Kontaktflächen innerhalb und ausserhalb des Fahrzeuges müssen vor dem Fahrschulbetrieb desinfiziert werden. (Aufgabe des Fahrlehrers)

- Prüfungen finden statt. Das Vorgehen dazu wird durch mich an die Fahrschüler kommuniziert.

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Motorrad- und Rollergrundkurse Kat. A und A1

- Maximale Teilnehmeranzahl beträgt 5 inklusive Kursleiter.

- Die Abstandsregel ist einzuhalten.

- Soziusfahrten sind verboten.

- Bei Verwendung von Funkgeräten sind alle Kontaktflächen zu desinfizieren. 

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Fazit: 

Grundsätzlich werden wir nicht gross eingeschränkt. Seitens Fahrlehrer oder Kursleiter gibt es einige zusätzliche Aufwände und Kosten, welche ich aber gerne zu Gunsten der Gesundheit auf mich nehme.

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